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AGB

Allgemeine Bedingungen

Sicherheit und Schutz

Für die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit des Künstlers/ der Künstlerin am Veranstaltungsort ist der Kunde zuständig. Der Künstler/ die Künstlerin muss vor z.B lebensgefährlicher Stromversorgung, etc. geschützt sein.

Haftung

Sollte technisches Equipment durch Gäste, Mitarbeiter oder den Kunden selbst beschädigt werden, werden die Reparaturkosten oder die Neuanschaffung des Equipments dem Kunden in Rechnung gestellt.

Anfahrt

Anfahrtskosten (Kilometergeld) sind vom Kunden zu tragen. Davon ausgenommen ist Wien und nähere Umgebung als Veranstaltungsort.

Parkmöglichkeit und Parkplatz

Sollten Parkgebühren für den Künstler/ die Künstlerin anfallen, sind diese vom Kunden zu übernehmen.

Social Media für Werbezwecke

Der Künstler/ die Künstlerin darf jegliches Bild-, Ton,- und Videomaterial, das während der Veranstaltung entstanden ist, für Werbezwecke auf den sozialen Medien verwenden, außer es wird vom Kunden in aller Deutlichkeit verboten.

Allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1 Veranstaltungsverschiebung/ Veranstaltungsabsage

1. Sollte Anna aufgrund von Erkrankung ausfallen, werden sich beide Vertragsparteien ernsthaft bemühen, sich einvernehmlich, entweder auf einen Ersatzmusiker, der von Anna selbst organisiert wird, oder auf eine Vertragsauflösung samt Rückerstattung der Anzahlung, zu einigen.

2. Sollte die Veranstaltung bzw. der Auftritt durch die Absage des Brautpaares/ des Kunden nicht stattfinden, ohne dass Anna oder höhere Gewalt dafür Schuld tragen, behält sie mindestens 50 Prozent der Anzahlung. Wird die Absage durch das Brautpaar/ den Kunden weniger oder bis zu 2 Monate vor Veranstaltungstag kommuniziert, steht Anna die vereinbarte Gage zur Gänze zu.

3. Bei Verschiebung der Veranstaltung entstehen keine Mehrkosten, sofern dies beiden Parteien zeitlich möglich ist. Sollte der geänderte Termin allerdings für Anna zeitlich nicht möglich sein, wird ebenso vorgegangen, wie bei einer Veranstaltungsabsage seitens des Brautpaars/ des Kunden.

4. Fälle höherer Gewalt und ähnlicher Ereignisse (z.B. bei Wetterextremen, Unfall, etc.) führen zu einer Vertragsauflösung mit Rückerstattung der Anzahlung und Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche.

§ 2 Änderungen und Unwirksamkeit

1. Ab dem Tag des Vertragsabschlusses hat das Brautpaar/ der Kunde das Recht den Vertrag, binnen vierzehn Tagen zu widerrufen, ohne dafür die Gründe anzugeben. Die Widerrufung des Vertrags muss eindeutig und schriftlich per E-Mail oder per Post an Anna übermittelt werden.

2. Nach Unterzeichnung des Vertrages sind Änderungen nur in Einverständnis zwischen dem Brautpaar/ dem Kunden und Anna möglich. Ebenso sind Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages ausschließlich in Schriftform gültig.

§ 3 Die Sängerin

1. Anna garantiert, auf die Liederauswahl des Brautpaars/ des Kunden vorbereitet und rechtzeitig, am vereinbarten Veranstaltungsort und zur vereinbarten Uhrzeit zu erscheinen.

2. Wenn Anna durch Krankheit verhindert ist, muss dies dem Brautpaar/ dem Kunden unverzüglich mitgeteilt werden.

 

§ 4 Das Brautpaar/ der Kunde

1. Das Brautpaar/ der Kunde muss gewährleisten, dass das technische Equipment vom Aufbau bis zum Abbau vor schädigenden Einflüssen geschützt werden kann ( z.B. Nässe). Für Beschädigungen dieser Art haftet das Brautpaar/ der Kunde.

2. Das Brautpaar/ der Kunde muss Anna mindestens 5 Wochen vor der Trauung/ dem Auftritt über die genaue Liederanzahl und Liederauswahl informieren.

3. Damit keine Überschneidungen mit vorhergehenden Trauungen/Auftritten stattfinden, hat das Brautpaar/ der Kunde die Location (Kirche, Standesamt, etc.) über die benötigte Vorbereitungszeit zu informieren. Da Anna den Soundcheck eine Stunde vor der Trauung/ dem Auftritt durchführt, muss ihr auch eine Stunde vorher der Zugang zum Auftrittsstandort ermöglicht werden.

4. Der Abbau muss unmittelbar nach der Trauung/ dem Auftritt möglich sein. 

5. Das Brautpaar/ der Kunde muss diese Pflichten nicht persönlich erfüllen, sondern kann auch eine dritte Person mit der Erfüllung der Pflichten beauftragen.

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